Ist der Tod im Krankenhaus oder Altersheim eingetreten, können Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir übernahmen selbstverständlich die Überführung und besorgen auch die notwendigen Papiere und die Totenbescheinigung der/des Verstorbenen.
Ist der Tod im Krankenhaus oder Altersheim eingetreten, können Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir übernahmen selbstverständlich die Überführung und besorgen auch die notwendigen Papiere und die Totenbescheinigung der/des Verstorbenen.
Ist ein Sterbefall in der Wohnung eingetreten benachrichtigen Sie bitte den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt der/des Verstorbenen, da er den Krankheitsverlauf der/des Verstorbenen kennt und nach Feststellung des Todes die erforderliche Todesbescheinigung über einen natürlichen Tod ausstellen kann.
Sobald der Arzt die Leichenschau vorgenommen hat können wir die Überführung sofort übernehmen. Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht.
Sie können aber auch den Zeitpunkt der Überführung selbst bestimmen, da der Gesetzgeber Ihnen eine Zeitspanne von maximal 36 Stunden (nach Ausstellung der Todesbescheinigung) einräumt, ausgenommen Verstorbene mit meldepflichtigen Krankheiten sowie ungeklärte Todesfälle.
· bei Ledigen – Geburtsurkunde
· bei Verheirateten – Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
· bei Geschiedenen – Familienstammbuch oder Heiratsurkunde sowie Scheidungsfall
· bei Verwitweten – Familienstammbuch oder Heiratsurkunde mit Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
· Grabdokumente (falls Grabstätte schon vorhanden ist)
· Versicherungskarte der Krankenkasse
· evtl. Rentenbescheide
· Versicherungspolicen
Ist der Tod im Krankenhaus oder Altersheim eingetreten, können Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir übernahmen selbstverständlich die Überführung und besorgen auch die notwendigen Papiere und die Totenbescheinigung der/des Verstorbenen.
Ist ein Sterbefall in der Wohnung eingetreten benachrichtigen Sie bitte den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt der/des Verstorbenen, da er den Krankheitsverlauf der/des Verstorbenen kennt und nach Feststellung des Todes die erforderliche Todesbescheinigung über einen natürlichen Tod ausstellen kann.
Sobald der Arzt die Leichenschau vorgenommen hat können wir die Überführung sofort übernehmen. Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht.
Sie können aber auch den Zeitpunkt der Überführung selbst bestimmen, da der Gesetzgeber Ihnen eine Zeitspanne von maximal 36 Stunden (nach Ausstellung der Todesbescheinigung) einräumt, ausgenommen Verstorbene mit meldepflichtigen Krankheiten sowie ungeklärte Todesfälle.
· bei Ledigen – Geburtsurkunde
· bei Verheirateten – Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
· bei Geschiedenen – Familienstammbuch oder Heiratsurkunde sowie Scheidungsfall
· bei Verwitweten – Familienstammbuch oder Heiratsurkunde mit Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
· Grabdokumente (falls Grabstätte schon vorhanden ist)
· Versicherungskarte der Krankenkasse
· evtl. Rentenbescheide
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